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Sie wollen den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn nicht akzeptieren. Ein Ehepaar aus Premnitz kämpfte, mit Unterstützung der Nichtraucher-Initiative, schon in verschiedenen juristischen Instanzen für ihr Recht auf Qualm-Freiheit auf dem Balkon. Zuletzt hatte das Potsdamer Landgericht im März die Anti-Raucher-Klage abgewiesen. Die Nachbarn, die vom Balkon unter dem der Kläger den Zigarettenqualm gen Himmel pusten, dürfen das auch weiterhin tun. Das Kläger-Ehepaar hingegen will das nicht hinnehmen. Laut Nachrichtenagentur dpa werde Anwalt Nils Ahrens einen beim BGH zugelassenen Anwalt bitten, die Revision vorzubereiten. Die landet dann in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof.
SKB Beitrag vom 08.08.2013
SKB Beitrag vom 02.03.2014